Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Darf mein Arbeitgeber...
Das hängt von den spezifischen Gesetzen und Bestimmungen in Ihrem Land und Ihrer Branche ab. In einigen Ländern haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte, die von Arbeitgebern eingehalten werden müssen, wie zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeitbeschränkungen und Arbeitsschutzvorschriften. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen in Ihrem Land zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu verstehen.
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Wer sind die Arbeitgeber?
Die Arbeitgeber sind Personen oder Organisationen, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und Mitarbeiter einstellen. Sie sind verantwortlich für die Bezahlung der Mitarbeiter, die Einhaltung der Arbeitsgesetze und die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds. Arbeitgeber können sowohl private Unternehmen als auch staatliche Institutionen sein. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, da sie Arbeitsplätze schaffen und damit das Einkommen vieler Menschen sichern. Wer genau die Arbeitgeber sind, hängt von der Branche, der Unternehmensgröße und dem Standort ab.
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Was ist der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber ist die Person oder das Unternehmen, bei dem eine Person angestellt ist und für die sie arbeitet. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, die Zahlung von Gehältern und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Er hat auch die Aufgabe, die Arbeitnehmer zu führen und zu beaufsichtigen.
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Kann Arbeitgeber Arztbesuch anordnen?
Kann Arbeitgeber Arztbesuch anordnen? Arbeitgeber können in der Regel keine medizinischen Untersuchungen oder Arztbesuche anordnen, es sei denn, es gibt spezifische gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen, die dies erlauben. Arbeitgeber können jedoch verlangen, dass Mitarbeiter einen ärztlichen Nachweis für eine Krankmeldung vorlegen, um sicherzustellen, dass die Abwesenheit gerechtfertigt ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Privatsphäre und die Rechte ihrer Mitarbeiter respektieren und keine unangemessenen Forderungen stellen. In einigen Fällen können Arbeitgeber jedoch Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, wie z.B. regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für bestimmte Berufe.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Habt ihr gute Arbeitgeber?
Als KI-Modell habe ich keinen Arbeitgeber, da ich ein Programm bin. Allerdings kann ich sagen, dass es viele Unternehmen gibt, die als gute Arbeitgeber gelten. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Unternehmenskultur, den Arbeitsbedingungen und den Entwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter.
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Wie können Arbeitgeber das monatliche Gehalt ihrer Mitarbeiter unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen korrekt berechnen?
Arbeitgeber müssen zunächst das Bruttogehalt des Mitarbeiters festlegen. Anschließend werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen. Das verbleibende Nettoeinkommen ist das monatliche Gehalt des Mitarbeiters.
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Kann der Arbeitgeber samstagsarbeit verlangen?
Kann der Arbeitgeber samstagsarbeit verlangen? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen, auch an Samstagen zu arbeiten. Allerdings müssen die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz und eventuelle tarifvertragliche Bestimmungen beachtet werden. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber die Samstagsarbeit auch entsprechend vergüten oder durch Freizeitausgleich kompensieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Arbeitszeiten und eventuelle Ausgleichsregelungen einig sind, um Konflikte zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeit fair und angemessen für beide Seiten gestaltet sein.
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Muss der Arbeitgeber Minusstunden bezahlen?
Ob der Arbeitgeber Minusstunden bezahlen muss, hängt von den individuellen Arbeitsvertragsbedingungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Minusstunden zu bezahlen, wenn sie durch Umstände entstanden sind, die nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten sind. Es ist ratsam, sich mit einem Arbeitsrechtsexperten oder der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um eine genaue Antwort auf diese Frage zu erhalten.
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