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Produkt zum Begriff Schenkung:


  • Steuererklärung für Anfänger I neueste Auflage I Ratgeber Steuererklärung I Erste Steuererklärung I Steuertipps I Steuern & Finanzen I Steuerformulare
    Steuererklärung für Anfänger I neueste Auflage I Ratgeber Steuererklärung I Erste Steuererklärung I Steuertipps I Steuern & Finanzen I Steuerformulare

    Deine Steuern kannst du selbst

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  • Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
    Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer

    Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

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  • Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
    Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

    Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)
    Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)

    Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung , Während das deutsche Recht eine Beachtlichkeit des Motivirrtums nur für letztwillige Verfügungen kennt, ist im französischen und österreichischen Recht der Motivirrtum auch bei Schenkungen beachtlich. Dieser Unterschied bei der Lösung einer zeitlosen Problemstellung ist angesichts des gemeinsamen Ursprungs der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im römischen Recht bemerkenswert. Wie haben sich diese gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Österreich entwickelt? Wie werden sie heute in Wissenschaft und Praxis gehandhabt? Und haben Rechtsprechung und Lehre in Deutschland funktionale Ersatztatbestände für eine Motivirrtumsanfechtung von Schenkungen geschaffen? Diese Fragen beantwortet Luca Wimmer aus rechtshistorischer und -vergleichender Perspektive und unterzieht die Lösung des deutschen Rechts einer kritischen Würdigung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230511, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht##, Autoren: Wimmer, Luca, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Freigiebigkeit; Naturrecht; Scholastik; Testament; unbenannte Zuwendung, Fachschema: Recht / Römisches Recht~Römisches Recht~Rom (Staat, Reich) / Römisches Recht~Rechtsgeschichte~Rechtsvergleich~International (Recht)~Internationales Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Familienrecht~Sachenrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Rechtsvergleichung~Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht~Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz~Rechtsgeschichte~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein~Familienrecht~Immobiliarrecht, allgemein~Erbrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Römisches Recht, Seitenanzahl: XXII, Seitenanzahl: 266, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Länge: 232, Breite: 153, Höhe: 16, Gewicht: 444, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783161623288, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK,

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  • Wie viel Steuern bei Schenkung?

    Wie viel Steuern bei Schenkung? Die Höhe der Steuern bei einer Schenkung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert des Geschenks, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem und dem Bundesland, in dem die Schenkung stattfindet. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. Liegt der Wert des Geschenks über dem Freibetrag, fällt Schenkungssteuer an. Diese kann je nach Höhe des Geschenkwerts und Verwandtschaftsverhältnis zwischen 7% und 50% betragen. Es empfiehlt sich, vor einer Schenkung eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Auswirkungen zu klären.

  • Wer zahlt Steuern bei Schenkung?

    Bei einer Schenkung sind in der Regel die Beschenkten für die anfallenden Steuern verantwortlich. Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert des Geschenks und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass auch der Schenkende Steuern zahlen muss, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

  • Wer zahlt Steuern bei einer Schenkung?

    Wer zahlt Steuern bei einer Schenkung? Bei einer Schenkung sind grundsätzlich die Beschenkten für die Zahlung von Steuern verantwortlich. Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert der Schenkung, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem Bundesland, in dem die Schenkung erfolgt. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. In einigen Fällen können auch Schenkende zur Zahlung von Steuern herangezogen werden, wenn sie bestimmte Bedingungen nicht erfüllen. Es ist ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Konsequenzen beraten zu lassen.

  • Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?

    Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:


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  • Wie hoch sind die Steuern bei einer Schenkung?

    Wie hoch die Steuern bei einer Schenkung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert der Schenkung, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem Bundesland, in dem die Schenkung erfolgt. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. Liegt der Wert der Schenkung über dem Freibetrag, müssen Steuern gezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Wann Schenkung anzeigen?

    Wann sollte eine Schenkung angezeigt werden? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In vielen Ländern müssen Schenkungen über einem bestimmten Betrag dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren, um mögliche Strafen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden. Zudem kann es sinnvoll sein, die Schenkung auch aus rechtlichen Gründen anzuzeigen, um mögliche Streitigkeiten oder Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anzeigepflichten und rechtlichen Konsequenzen von Schenkungen zu informieren.

  • Wie Schenkung melden?

    Um eine Schenkung zu melden, müssen Sie in der Regel eine Schenkungssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In dieser Erklärung müssen Sie alle relevanten Informationen zur Schenkung angeben, wie z.B. den Wert des Geschenks und den Bezug zwischen Schenkendem und Beschenktem. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Meldung einer Schenkung einhalten, da andernfalls Strafen drohen können. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Schenkung korrekt melden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten.

  • Ist Schenkung Zugewinn?

    Ist Schenkung Zugewinn? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Güterstand der Eheleute. In der Regel zählt eine Schenkung nicht zum Zugewinn, da sie als unentgeltliche Zuwendung betrachtet wird. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schenkung in einem bestimmten Zeitraum vor der Scheidung erfolgt ist und als Versuch gewertet wird, den Zugewinnausgleich zu umgehen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Falle einer Scheidung keine Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.

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